Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026 | MyRent

Erfahren Sie, wer Förderung zur Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026 beantragen kann und wie MyRent die Digitalisierung unterstützt.

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14/07/2026
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Konkurentnost turističkog gospodarstva 2026

Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026

Das Ministerium für Tourismus und Sport hat bestätigt, dass MyRent im Rahmen von Maßnahme A und Maßnahme B eine förderfähige Aktivität darstellt des öffentlichen Aufrufs „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026 – grüner und digitaler Wandel von Tourismusunternehmen“.

Kofinanzierung

bis zu 70 %

der förderfähigen Kosten

Maßnahme A

10.000 – 40.000 €

für förderfähige Hotels

Maßnahme B

5.000 – 20.000 €

für förderfähige Familienbetriebe (OPG)

Antragsfrist

30. Juli 2026

bis 12:00 Uhr

Schriftliche Antwort des Ministeriums

„Ihr Produkt stellt im Rahmen von Maßnahme A und Maßnahme B des diesjährigen öffentlichen Aufrufs eine förderfähige Aktivität dar.“

Die Bestätigung bezieht sich auf MyRent als Art einer förderfähigen Aktivität. Jeder Antragsteller und jedes Projekt müssen alle weiteren Bedingungen des öffentlichen Aufrufs erfüllen. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Ministerium nach Prüfung des Antrags.

Was unterstützt der öffentliche Aufruf KTG 2026?

Der öffentliche Aufruf richtet sich an Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft durch den grünen und digitalen Wandel stärken. Für MyRent-Nutzer sind insbesondere Investitionen in Ausstattung und Software zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und zur besseren Betriebsorganisation relevant.

MyRent vereint PMS, Channel Manager, Reservierungen, Gäste, Preise, Verfügbarkeiten, Vertriebskanäle, Rechnungen und tägliche Abläufe in einem professionellen System für die Unterkunftsverwaltung.

Was lässt sich mit MyRent digitalisieren?

Reservierungen und Kalender

Zentrale Verwaltung von Reservierungen, Anreisen, Abreisen und Unterkunftseinheiten.

Channel Manager

Synchronisierung von Preisen, Kalendern und Verfügbarkeiten mit verbundenen Buchungskanälen.

Gäste und digitaler Check-in

Digitaler Check-in, Erfassung von Gästedaten und effizientere Organisation der Anreise.

Automatisierte Kommunikation

Automatischer Versand von Bestätigungen, Anweisungen, Erinnerungen und weiteren Gästeinformationen.

Rechnungen und Verwaltung

Digitalisierung von Rechnungen, Finanzdaten und täglichen Verwaltungsprozessen.

Berichte und Analysen

Besserer Überblick über Reservierungen, Auslastung, Verkäufe, Umsätze und Geschäftsergebnisse.

Maßnahme A

Hotels

Förderung von 10.000 bis 40.000 Euro bei einer Kofinanzierung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Maßnahme A richtet sich an bestehende Betriebe, die über den entsprechenden offiziellen Bescheid für einen Betrieb aus der Gruppe Hotels.

Förderfähige Betriebsarten

✓ Hotel
✓ Heritage-Hotel
✓ Diffuses Hotel
✓ Aparthotel
✓ Ferienanlage
✓ Touristenapartments
✓ Kurhotel-Kategorien
✓ Pension – Komfort

Wichtig: „Touristenapartments“ meint nicht alle Apartments

Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die offizielle Kategorie „Touristenapartments“ innerhalb der Gruppe Hotels. Er umfasst nicht alle privaten Apartments oder sonstigen apartmentartigen Unterkünfte, die touristisch vermietet werden.

Einige grundlegende Voraussetzungen

  • der Antragsteller ist ein förderfähiges Kleinunternehmen
  • die entsprechende Tätigkeit ist ordnungsgemäß registriert
  • der Betrieb verfügt über einen gültigen Bescheid aus der Gruppe Hotels
  • die Voraussetzungen zu Beschäftigten, Steuerpflichten und De-minimis-Beihilfen werden erfüllt
  • die Finanzierung des nicht geförderten Projektanteils ist gesichert

Maßnahme B

Familienbetrieb (OPG) / Landwirt

Förderung von 5.000 bis 20.000 Euro bei einer Kofinanzierung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Maßnahme B unterstützt Investitionen in Software und Ausstattung, die zum digitalen Wandel touristischer und gastronomischer Leistungen auf einem Familienbetrieb (OPG) oder landwirtschaftlichen Betrieb beitragen.

Förderfähige Antragsteller

Landwirtschaftlicher Familienbetrieb (OPG)

Ein Familienbetrieb (OPG) mit gültigem Bescheid zur Erbringung gastronomischer Leistungen auf dem landwirtschaftlichen Familienbetrieb.

Gewerbebetrieb, Handelsgesellschaft oder Genossenschaft

Ein für landwirtschaftliche Tätigkeit registrierter Rechtsträger, der die Bedingungen von Maßnahme B erfüllt, einschließlich eines registrierten Verkostungsraums, sofern zutreffend.

Ein Selbstversorgungsbetrieb (SOPG) ist nicht förderfähig

Ein landwirtschaftlicher Selbstversorgungsbetrieb ist für diese Maßnahme nicht antragsberechtigt.

Wie sollte MyRent im Projekt bezeichnet werden?

Die vorgeschlagene Bezeichnung der Kostenposition kann lauten:

Einmalige Beschaffung und Einführung der integrierten MyRent-Softwarelösung für digitalen Wandel, Automatisierung und Organisation von Geschäftsprozessen.

Was im Angebot klar dargestellt werden sollte

  • einmalige Beschaffung und Einführung der Lösung
  • Module und Funktionen des Systems
  • Anzahl der Betriebe und Unterkunftseinheiten
  • Prozesse, die digitalisiert werden
  • erwartete Projektergebnisse

Kosten, die getrennt ausgewiesen werden sollten

  • wiederkehrende Lizenzen
  • monatliche oder jährliche Abonnements
  • regelmäßige Wartung
  • nicht förderfähige Beratungsleistungen
  • Website-Erstellung und Werbung

Wie bereitet man ein Digitalisierungsprojekt vor?

1

Förderfähigkeit prüfen

Prüfen Sie, ob der Betrieb und der Antragsteller unter Maßnahme A oder Maßnahme B fallen.

2

Bedarf definieren

Legen Sie fest, welche Geschäfts-, Vertriebs- und Betriebsprozesse Sie digitalisieren möchten.

3

MyRent-Angebot anfordern

Das Angebot wird anhand der Anzahl der Einheiten, der ausgewählten Module und des tatsächlichen Projektumfangs erstellt.

4

Antrag einreichen

Der Antragsteller bereitet die Unterlagen vor und reicht das Projekt über das TuRiznica-System ein.

Wer ist nicht automatisch eingeschlossen?

Die Bestätigung des Ministeriums bezieht sich auf MyRent als förderfähige Aktivität im Rahmen von Maßnahme A und Maßnahme B. Das bedeutet nicht, dass jeder Unterkunftsanbieter antragsberechtigt ist.

  • private Apartments, die nicht offiziell in der Gruppe Hotels kategorisiert sind
  • Ferienhäuser und Villen außerhalb der förderfähigen Kategorien von Maßnahme A
  • Reiseagenturen, die ausschließlich im Rahmen von Maßnahme C beantragen
  • Campingplätze und Campingresorts, die nicht von den förderfähigen Kategorien erfasst sind

Häufig gestellte Fragen

Ist MyRent eine förderfähige Aktivität?

Ja. Das Ministerium für Tourismus und Sport hat schriftlich bestätigt, dass MyRent im Rahmen von Maßnahme A und Maßnahme B eine förderfähige Aktivität darstellt.

Bedeutet dies, dass die Förderung sicher bewilligt wird?

Nein. Die Art der Aktivität wurde als förderfähig bestätigt, aber jeder Antragsteller, jedes Projekt und jeder Kostenplan wird separat geprüft und bewertet.

Können alle Apartments einen Antrag stellen?

Nein. Bei Maßnahme A bezieht sich der Begriff „Touristenapartments“ ausschließlich auf die offizielle Betriebsart innerhalb der Gruppe Hotels.

Sind Abonnements und Wartung förderfähig?

Die Richtlinien führen Lizenzen, Abonnements und Wartung als nicht förderfähige Kosten auf. Sie sollten daher klar von der einmaligen Beschaffung und Einführung der Softwarelösung getrennt werden.

Erstellt MyRent den vollständigen Förderantrag?

MyRent kann das Angebot und die technische Beschreibung der Softwarelösung erstellen. Für die Ausarbeitung und Einreichung des vollständigen Projektantrags ist der Antragsteller oder sein ausgewählter Berater verantwortlich.

Digitalisieren Sie Ihren Betrieb mit MyRent

Fordern Sie ein auf Ihr Projekt zugeschnittenes Angebot an

Verbinden Sie Reservierungen, Gäste, Preise, Vertriebskanäle und tägliche Abläufe in einem professionellen System.

 MyRent-Angebot anfordern 

Wir passen das Angebot an Ihren Betrieb, die Anzahl der Einheiten und den geplanten Digitalisierungsumfang an.

Offizielle Informationen

Alle Details des öffentlichen Aufrufs, die Hinweise für Antragsteller, Formulare und mögliche Änderungen finden Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums für Tourismus und Sport.

Öffentlichen Aufruf Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft 2026 öffnen

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Fördergarantie noch eine Rechts- oder Finanzberatung dar. Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit von Antragstellern, Aktivitäten und Kosten trifft das Ministerium für Tourismus und Sport im Rahmen der Prüfung und Bewertung des Antrags.

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