Datenschutzrichtlinie

Die Nutzungsordnung des Programmsystems „MyRent“ regelt die Rechte und Pflichten des Nutzers des Programmsystems „MyRent“ (im Folgenden: Nutzer) sowie die Rechte und Pflichten etc. J.P. Atelier d.o.o. als Urheber und Anbieter der Dienstleistung zur Nutzung der Softwarelösung „MyRent“ (im Folgenden: Testamentsvollstrecker).

(A.) Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber der Urheber- und Eigentumsrechte am Softwaresystem „MyRent“, während der Nutzer das ausschließliche Recht zur Nutzung des Systems durch die Nutzung des Softwaresystems ohne die Möglichkeit einer Verwertung des Systems mit dem Ziel des Erwerbs erworben hat Eigentums- und/oder Urheberrechte.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, die Bedingungen und Methoden der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ nicht an Dritte weiterzugeben und wird darauf hingewiesen, dass jede Offenlegung der Bedingungen und Methoden der Nutzung des Softwaresystems eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen darstellt.
    • Jede etwaige Vervielfältigung von Daten, Bildschirmen oder der Funktionalität des gesamten Systems durch den Nutzer oder Dritte stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums des Urhebers dar, für die der Verletzer die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen trägt .
  3. Der Auftragnehmer macht den Nutzer mit der Funktion und dem Zweck des Programmsystems „MyRent“ vertraut und im Bedarfsfall kann sich der Nutzer an den technischen Support des Programmsystems wenden.
    • Alle möglichen gemeldeten und beobachteten Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Programmsystems „MyRent“ werden vom Testamentsvollstrecker so schnell wie möglich behoben.
    • Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Nutzer nicht für Schäden, die durch die Deaktivierung des Programmsystems „MyRent“ entstehen.
    • Im Falle der Notwendigkeit spezieller Änderungen im Softwaresystem „MyRent“ kann sich der Benutzer mit einer Anfrage an den Testamentsvollstrecker wenden, wobei dieser Antrag vom Testamentsvollstrecker berücksichtigt wird, und er kann innerhalb einer angemessenen Frist darauf antworten.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Softwarelösung „MyRent“ während der Nutzung des Systems durch den Nutzer zu überwachen und eine kostenlose Beratung hinsichtlich der Nutzung des Softwaresystems zu erteilen. Der Begriff „der Programmlösung folgen“ bedeutet die Harmonisierung des Programmsystems „MyRent“ mit Änderungen des Gesetzes und anderen zwingenden Vorschriften, die sich auf das Programmsystem beziehen und in die Programmlösung „MyRent“ integriert sind und deren Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, so schnell wie möglich durchzuführen.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, die für den Betrieb des Softwaresystems „MyRent“ notwendigen eigenen Daten korrekt auf einem Medium zur Archivierung bzw. Datenaufzeichnung zu erfassen.
    • Der Testamentsvollstrecker trägt keine Verantwortung für den Verlust von Teilen oder allen Daten des Nutzers, sei es aufgrund eines Ausfalls der Computerausrüstung des Nutzers oder aus einem anderen Grund, der außerhalb der Handlungsfähigkeit und Verantwortung des Testamentsvollstreckers liegt.

(B.) Pflichten der Testamentsvollstrecker

  1. Halten Sie das Programmsystem und die Systemeinstellungen von „MyRent“ in einem zweck- und zweckgemäßen Zustand.
  2. Informieren Sie den Benutzer bei der Installation des Systems über die Methoden und Möglichkeiten der Verwendung des Softwaresystems „MyRent“.
  3. Überwachen Sie den Betrieb des Programmsystems „MyRent“ und beseitigen Sie etwaige Mängel im Betrieb des Systems so schnell wie möglich.
  4. Dem Nutzer werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Nutzerbetreuung zu leisten, sei es über das Modem-Telekommunikationssystem oder durch Bereitstellung von Support im Nutzerbereich, wobei für den Nutzersupport im Nutzerbereich zusätzlich eine Gebühr gem. erhoben wird die Preisliste des Testamentsvollstreckers, die integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
  5. Harmonisierung des Programmsystems „MyRent“ mit Änderungen und Ergänzungen positiver Regelungen, deren Inhalt sich auf Programmsysteme bezieht.

(C.) Pflichten des Nutzers

  1. Benutzen Sie das Programmsystem „MyRent“ gemäß den Anweisungen und Regeln des Testamentsvollstreckers.
  2. Sichern Sie Ihre eigenen Daten auf dem dafür vorgesehenen Medium, d. h. entsprechend den Regeln der Informationsverarbeitung.
  3. Halten Sie die Computerausrüstung, auf der das Softwaresystem „MyRent“ verwendet wird, in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand.
  4. Zahlen Sie dem Testamentsvollstrecker ein Entgelt für die Nutzung des Softwaresystems innerhalb der vereinbarten und vereinbarten Fristen.
  5. Unterlassen Sie alle Handlungen oder Verfahren, die dem Testamentsvollstrecker oder einem Dritten bei der Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwaresystems Sach- oder Sachschäden zufügen könnten.
  6. Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen und deren Änderungen im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Aufenthalt des Gastes sowie die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.

(D.) Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung des Programmsystems „MyRent“ erhobenen Nutzerdaten dauerhaft vertraulich zu behandeln.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erhobenen Daten nicht an Dritte zu verkaufen oder weiterzugeben

(E.) Wartung und mögliche Schäden

  1. Der Testamentsvollstrecker haftet nicht für direkte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die entweder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Softwaresystem „MyRent“ oder durch Fehlfunktionen der Hardware des Benutzers entstehen.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für andere Programme und/oder gespeicherte Benutzerdaten sowie für Daten in der Softwarelösung, die unter dem Einfluss anderer Softwarelösungen entstanden sind.
  3. Der Testamentsvollstrecker verpflichtet sich, das Programmsystem und die Einstellungen des „MyRent“-Systems in einem Zustand zu halten, der für die Verwendung mit dem Zweck und Zweck desselben geeignet ist, und verpflichtet sich bei der Aufrechterhaltung des Systems, mit der Aufmerksamkeit eines guten Experten zu handeln.
    • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Synchronisierung und Verbindungen in kürzeren Zeitabständen zum Zweck notwendiger und dringender Systemaktualisierungen und/oder Wartungsarbeiten zu unterbrechen, und kann nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die aus Unterbrechungen und Synchronisierungen resultieren.
    • Im Falle eines schädigenden Ereignisses im Zusammenhang mit der Nutzung des Programmsystems „MyRent“ haftet der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Nutzer nur für den Schaden, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Testamentsvollstreckers beruht, wobei die Haftung des Testamentsvollstreckers für etwaige Schäden ausgeschlossen ist für den Benutzer oder einen Dritten, die durch einfache Fahrlässigkeit des Testamentsvollstreckers, Unfall, höhere Gewalt und Handeln des Benutzers selbst oder eines Dritten verursacht werden.

(F.) Aufbau des Channel-Manager-Systems und anschließende Fusionen

  1. Nach erfolgreicher Verbindung ist der Nutzer verpflichtet, den Status auf allen angeschlossenen Buchungsportalen zu überprüfen und zu bestätigen, dass der Status und die Daten aktuell sind.
  2. Der Testamentsvollstrecker kann für falsch eingegebene Daten und Werte verantwortlich gemacht werden, die innerhalb von 24 Stunden nach dem Beitritt zum Channel-Manager angezeigt werden. Der Testamentsvollstrecker kann nicht für die Eingabe falscher Daten verantwortlich gemacht werden, wenn diese bereits vom Auftraggeber falsch übermittelt wurden.
    • 24 Stunden nach erfolgreichem Verbindungsaufbau und Eingabe der Daten trägt der Nutzer die volle Verantwortung für alle fehlerhaften Daten und Werte, die der Auftragnehmer an Buchungsportale oder das Web übermittelt.
  3. Der Auftragnehmer kann nicht für Versäumnisse des Buchungsportals und anderer Webserver verantwortlich gemacht werden.

(G.) Zahlungs- und sonstige Bedingungen

  1. Der Nutzer hat das Recht, die Nutzung des Programmsystems „MyRent“ jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu kündigen.
    • Für die Nutzung des Programmsystems „MyRent“ berechnet der Testamentsvollstrecker dem Nutzer für den Monat, in dem die Nutzung des Systems gekündigt wird, keine Gebühr, es sei denn, der Nutzer kündigt die Nutzung des Programmsystems innerhalb der letzten 5 Monate Tage des Monats; in diesem Fall wird die Gebühr für den Benutzer gemäß den Bestimmungen in Abschnitt C (PFLICHTEN DES NUTZERS), Art. 4 dieser Nutzungsbedingungen.
    • Im Falle einer Kündigung der Nutzung des Programmsystems „MyRent“ verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Nutzer innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Kündigung des Vertrages Zugriff auf seine eigenen Benutzerdaten zu gewähren.
  2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Testamentsvollstreckers auf Dritte zu übertragen.

Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen des Programmsystems „MyRent“ sowie der Preisliste für die Nutzung des Systems „MyRent“ als integralen Bestandteil der Nutzungsbedingungen zu ändern des Programmsystems „MyRent“, deren Änderungen in üblicher Weise auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht werden müssen.

Jede Änderung der Regeln für die Nutzung des Programmsystems „MyRent“ und der Preisliste für die Nutzung des Programmsystems „MyRent“ ist für den Ausführenden und jeden Nutzer, der das Programmsystem „MyRent“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nutzt, verbindlich der Änderungen und Ergänzungen.

Der Nutzer und der Testamentsvollstrecker verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Vereinbarung gütlich beizulegen und sich ansonsten der Entscheidung des zuständigen Gerichts in Zagreb zu unterwerfen, wobei das anwendbare Recht kroatisches Recht ist.